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Während der gesamten Verwaltungszeit werden folgende Grundsätze eingehalten:

1.   Für jedes Verwaltungsprojekt wird ein oder mehrere Fremdgeldkonten, lautend auf die Eigentümergemeinschaft, eingerichtet und geführt.

2.   Es besteht eine spezielle Versicherung für Vermögensschäden in angemessenem Umfang.


Allgemeine Verwaltungsleistungen 

1.   Aufstellen des Wirtschaftsplanes mit wohnungsbezogenen Einzelwirtschaftsplänen.

2.   Eigentümerversammlungen durchführen.

3.   Aufstellen und überwachen der Gemeinschaftsordnung.

4.   Aufstellen und überwachen der Hausordnung.

5.   Objektbezogene Sach- und Haftpflichtversicherungen überprüfen, ggfs. ändern    und bei Eintritt des Versicherungsfalles für die Regulierung sorgen.

6.   Gemeinschaftliche Gelder verwalten und über deren Verwendung Rechnung legen

7.   Buchführung entsprechend den Grundsätzen ordnungsgemäßer kaufmännischer Geschäftsführung:
a.   Bezahlen der Rechnungen
b.   Führen der persönlichen Wohngeldkonten
c.   Anlage der Instandhaltungsrücklage, anteiliger / wohnungsbezogener Ausweis: Anfangsbestand, Zugang, Zinserträge, Zinsabschlagsteuer, Solidaritätsabgabe, Abgang, Endbestand
d.   Mahnen von säumigen Zahlern

8.   Erstellen einer Einnahme-/Ausgabe-/Überschußrechnung

9.   Erstellen einer Vermögensübersicht zum gewünschten Stichtag

10.  Abrechnung der Betriebskosten für jeden Wohnungs- und Teileigentümer


Technische Verwaltung

1.   Überwachung des baulichen Zustandes des gemeinschaftlichen Eigentums durch regelmäßige Begehungen.

2.   Prüfung und Besichtigung baulicher Mängel, bei Bedarf Durchführung von Bauleistungen im Rahmen von Instandhaltungsarbeiten
2.1 Planung, Vorkalkulation, Erstellung der Leistungsverzeichnisse.
2.2 Einholung und Prüfung von Angeboten.
2.3 Vergabe von Aufträgen und Überwachung der Bauleistungen.

3.   Bauleitung bei größeren Instandsetzungen und Umbaumaßnahmen.

4.   Aufmaß vor Ort und Rechnungsprüfung.

5.   Bautechnische Abnahme nach VOB/B §12.

6.   Aufbewahrung der Planunterlagen: komplette Baupläne.

7.   Kontrolle des Inspektionsbuches für Fahrstühle, Aufbewahrung von Sicherungsscheinen für die zentralen Schließanlagen.

8.   Abschluss von Wartungsverträgen.

9.   Einstellung von Hausmeistern und Reinigungskräften nach Absprache und Überwachung der Tätigkeit.

 
   
   
   
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